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Bürger | Bauen & Werte | Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Bekanntmachung über die Richtwerte von Grundstücken

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Oberrot hat aufgrund der §§ 193 und 196 BauGB in Verbindung mit den Verordnungen der Landesregierung über Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte zum 23.01.2008 neu ermittelt.

Die Richtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte. Die neuen Richtwerte gelten ab sofort. Es ergeben sich folgende Beträge:

Bodenrichtwerte Oberrot

  • Bauerwartungsland:
    19,00 Euro
  • Wohnbaufläche:
    55,00 Euro bis 110,00 Euro (siehe separate Aufstellung)
  • Gewerblich:
    15,00 Euro ohne Erschließungskosten
    39,00 Euro bis 42,50 Euro mit Erschließungskosten

Bodenrichtwerte Hausen

  • Bauerwartungsland:
    16,00 Euro
  • Wohnbaufläche:
    49,00 Euro bis 70,00 Euro (siehe separate Aufstellung)
  • Gewerblich:
    15,00 Euro ohne Erschließungskosten
    36,00 Euro mit Erschließungskosten

Teilorte/Weiler mit zentraler Entwässerung

  • Bauerwartungsland:
    13,00 Euro
  • Wohnbaufläche:
    52,00 Euro

Restliche Teilorte/Weiler ohne zentrale Entwässerung

  • Bauerwartungsland:
    10,00 Euro
  • Wohnbaufläche:
    52,00 Euro

Für das gesamte Gemeindegebiet gilt für:

  • Äcker:
    2,00 Euro
  • Wiesen:
    1,20 Euro

Anmerkungen

  • Im Geltungsbereich der Golfplätze ist ein Aufschlag im Mittel von 1,00 € zu berücksichtigen.
  • Bodenrichtwerte für Waldflächen ohne Bestand: 0,50 €.
  • Bodenrichtwerte für stark hängiges Gelände oder Unland im Außenbereich 0,25 €.
  • Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist die jeweilige Bodengüte, die topografische Lage, Grundstücksgröße und Zufahrt zu berücksichtigen.
  • Je nach individueller Lage und Verwertbarkeit sind bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen Zu- und Abschläge von bis zu 30 % möglich.
  • Bodenrichtwerte für private Grünflächen im Innenbereich: 10,00 €.
  • Bei Mehrfamilienhausbauplätzen (ab 4 WE) ist ein Aufschlag von 12 €/qm zu berücksichtigen.
  • Die Verwertbarkeit der bebauten Grundstücke ist abhängig von Lage, Zufahrt, Erschließungssituation, Zuschnitt, Größe sowie Art und Maß der baulichen Nutzung.
  • Da lt. geltenden Vorschriften bei den Bodenwerten keine Bandbreite zugelassen ist, wurden anhand der Kaufpreissammlung Mittelwerte gebildet.
  • Die Bodenrichtwertkarten können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Oberrot

Weitere Informationen zu diesem Thema

Bodenrichtwerte

Bei bodenrichtwerte.com erhalten Sie die Datenquelle für Bewertungen und Analysen im Internet.

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