Gemeinde Oberrot

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Bürger | Neubürgerinfo

Neubürgerinfo

Tipps und Infos für Neubürger der Gemeinde Oberrot

Herzlich Willkommen in unserer Gemeinde

Alle Neubürger der Gemeinde Oberrot erhalten auf Wunsch die Broschüre „Oberrot im Überblick“. Sie ist ein guter Wegweiser und Ratgeber für jeden Oberroter Neubürger.

Sämtliche darin enthaltenen Informationen finden Sie aber auf diesen gemeindeeigenen Internetseiten:

Auskünfte über die Gemeindeverwaltung, wichtige Behörden oder öffentliche Einrichtungen erhalten Sie hier ebenso wie Infos zu unseren Vereinen, der medizinischen und sozialen Versorgung oder zu den Schulen und Kinderbetreuungsstätten vor Ort.

Sollten Sie in einem Ihrer Anliegen keine entsprechende Hilfe auf diesen Seiten finden und weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich jederzeit an einen unserer Ansprechpartner bei der Gemeinde wenden.

Ihre Anmeldung

Wenn Sie in Oberrot eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche im Bürgerbüro des Rathauses (Zimmer 10) anmelden.

Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Ihre Ansprechpartner:

Anmeldung eines Gewerbebetriebes

Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 7,50 €, dies gilt ebenso für eine Gewerbeum- oder -abmeldung.

Ihre Ansprechpartner:

Sonstige Erledigungen, die man beachten sollte

  • Das Auto um- bzw. wieder neu anmelden; zuständige Stelle ist das Landratsamt Schwäbisch Hall – Zulassungsstelle – (Fon: 0791 755-8855)
  • Mülleimer können beim Abfallwirtschaftsamt des Landratsamts Schwäbisch Hall (Fon: 0791 755-8822) bestellt werden
  • Schulpflichtige Kinder in der Schule anmelden, Kindergartenkinder im Rathaus, Zimmer 23, Frau Herr (Fon: 07977 74-34)
  • Ummeldung bei Ihrer Krankenkasse
  • Die aktuelle Anschrift der Deutschen Post mitteilen
  • Strom / Gas anmelden
  • Vesicherungen und Banken benachrichtigen

An Ihrem ehemaligen Wohnort müssen Sie sich nicht mehr abmelden. Sobald Sie sich bei uns in Oberrot angemeldet haben, bekommt Ihr ehemaliger Wohnort eine Mitteilung über Ihren Wegzug.

Ziehen Sie jedoch ins Ausland oder geben einen Nebenwohnsitz auf, bleibt die Abmeldepflicht weiterhin bestehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Kontakt

Gemeinde Oberrot
Rottalstraße 44
74420 Oberrot
Fon: 07977 74-0
Fax: 07977 74-44
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Kontakt und Urheberrecht

© 2008 Gemeinde Oberrot | Rottalstraße 44 | 74420 Oberrot | Fon: 07977 74-0 | Fax: 07977 74-44 | E-Mail schreiben