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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Anbei die aktuelle Einladung:
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 12. Februar 2025 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
Zur turnusgemäßen Jagdgenossenschaftsversammlung nach § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) findet am 12.02.2025 eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Oberrot statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Jagdgenossen sind alle Eigentümer, die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundstücke in der Gemeinde Oberrot haben. Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberrot werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke wie z.B. Wohngebäude, Hofräume, etc.), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt.
Durch Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft vom 13.11.2017 wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft gem. § 7 der Satzung auf den Gemeindevorstand (Gemeinderat) übertragen. Gem. § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (6 Jahre) dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden. Eine erneute Übertragung, falls gewünscht, ist mithin überfällig.
Für den Jagdvorstand
Gez.
Keilhofer
Bürgermeister
Hinweise
Der Sitzungssaal des Rathauses ist ab 18.00 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster (Stand der Grundlagedaten November 2016) der Jagdgenossenschaft Oberrot. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Die Grundstückseigentümer (Jagdgenossen), die an der Versammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich bereits im Vorfeld mittels des nachfolgend abgedruckten Formulars für die Veranstaltung bei Herrn Schmidt, Kämmerei, Rottalstraße 44, 74420 Oberrot anzumelden, damit die Versammlung entsprechend vorbereitet werden kann. Das Formular ist alternativ auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.