Gemeinde Oberrot

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Überstehende Wasser- bzw. Abwasserschächte in Privatgrundstücken

Nach der Rechtsprechung ist ein Landwirt verpflichtet, ein zu mähendes Grundstück vorab im Hinblick auf die vorhandenen Kanalschächte abzuschreiten und zu kontrollieren, da es erfahrungsgemäß witterungsbedingt zu einer Absenkung des umliegenden Wiesenniveaus kommen kann, so etwa bei Trockenheit, aber auch bei extremen Niederschlägen. Weiterhin sieht die Rechtsprechung in einem Überstand von bis zu 5 cm keinen verkehrswidrigen Zustand, da ein Schachtdeckel in einem Wiesengrundstück niemals vollkommen planeben liegen kann.
Damit Schäden vermieden werden können, werden die Eigentümer von Grundstücken, in denen Wasser- bzw. Abwasserschächte installiert wurden, gebeten dem Bürgermeisteramt starke Erdabsenkungen an den Schächten zu melden, damit diese durch den Bauhof aufgefüllt werden können.