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Gemeinde Oberrot
Rottalstraße 44
74420 Oberrot
Fon: 07977 74-0
Fax: 07977 74-44
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Herzlich Willkommen in unserer Gemeinde!
Alle Neubürger der Gemeinde Oberrot erhalten auf Wunsch eine Neubürger-Mappe mit dem wichtigsten Infomaterial über ihre neue Heimat. Ein guter Wegweiser und Ratgeber für jeden Neubürger ist z.B. die Broschüre „Oberrot im Überblick“. Sämtliche darin enthaltenen Informationen finden Sie aber auch auf diesen gemeindeeigenen Internetseiten:
Auskünfte über die Gemeindeverwaltung, wichtige Behörden oder öffentliche Einrichtungen erhalten Sie hier ebenso wie Informatonen zu unseren Vereinen, der medizinischen und sozialen Versorgung oder zu den Schulen und Kinderbetreuungsstätten vor Ort.
Sollten Sie in einem Ihrer Anliegen keine entsprechende Hilfe auf diesen Seiten finden und weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich jederzeit an einen unserer Ansprechpartner wenden.
Weiter beinhaltet die Neubürger-Mappe Informationen über eine besondere Aktion des Kreisverkehr Schwäbisch Hall. Alle neu zugezogenen Bürger unserer Gemeinde haben die Möglichkeit, zwei Wochen kostenlos Bus und Bahn im Verbundgebiet des Landkreises Schwäbisch Hall zu testen.
Im Einwohnermeldeamt erhalten Neubürger bei ihrer Anmeldung für jedes Familienmitglied eine Anforderungskarte. Diese einfach ausfüllen, abschicken und schon erhalten Sie Ihre persönliche TestCard. Entdecken Sie dabei den öffentlichen Nahverkehr als echte Alternative zum Pkw. Der Kreisverkehr freut sich, Sie bald als Fahrgast begrüßen zu dürfen.
Besuchen Sie doch auch einmal das Neubürger-Portal des Landkreises Schwäbisch Hall!
Wenn Sie in Oberrot eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche im Bürgerbüro des Rathauses (Zimmer 10) anmelden.
Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Ihre Ansprechpartner:
Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 7,50 €, dies gilt ebenso für eine Gewerbeum- oder -abmeldung.
Ihr Ansprechpartner:
An Ihrem ehemaligen Wohnort müssen Sie sich nicht mehr abmelden. Sobald Sie sich bei uns in Oberrot angemeldet haben, bekommt Ihr ehemaliger Wohnort eine Mitteilung über Ihren Wegzug.
Ziehen Sie jedoch ins Ausland oder geben einen Nebenwohnsitz auf, bleibt die Abmeldepflicht weiterhin bestehen.