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Gemeinsames Gespräch mit Herrn Landrat Gerhard Bauer und dem Gemeinderat wegen der geplanten Einrichtung einer vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen in der Lindenstraße 1 (Steinäcker -Areal)

Auf Wunsch des Gemeinderates fand am 25.03.2024 ein gemeinsames Gespräch zum Thema geplante vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in der Lindenstraße 1 (Steinäcker -Areal) mit Landrat Bauer statt.
Bürgermeister Keilhofer und die anwesenden Vertreter des Gremiums erläuterten ausführlich die Bedenken der Bevölkerung in Oberrot und des Gemeinderates insbesondere im Hinblick auf die Größe der vorläufigen Unterbringung und der daraus resultierenden Anzahl an Personen, die darin untergebracht werden sollen.
Landrat Bauer machte nochmals deutlich, dass auch der Landkreis seine gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung, genauso wie die Gemeinde ihre Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung, erfüllen müsse.
Landrat Bauer führte aus, dass bereits in anderen Gemeinden Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung realisiert worden sind. Diese sind teilweise sogar größer als die geplante Einrichtung in Oberrot. So gibt es in Fichtenberg eine Unterkunft mit 89 Plätzen, in Rot am See mit ca. 200 Plätzen, in Satteldorf mit 156 Plätzen und in Schrozberg mit 102 Plätzen für Flüchtlinge im Rahmen der vorläufigen Unterbringung. Insgesamt betreibt der Landkreis Schwäbisch Hall derzeit in 14 Gemeinden Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung.
Die Einrichtungen des Landkreises sollen grundsätzlich auf alle Landkreiskommunen und Städte verteilt werden. Da dem Landratsamt in der Regel aber keine eigenen Liegenschaften für die vorläufige Unterbringung zur Verfügung stehen, werden in den Gemeinden des Landkreises Liegenschaften angemietet oder gekauft, sofern diese von privaten oder kommunalen Eigentümern angeboten werden. Eine Gesamtverteilung auf alle Städte/Kommunen werde vom Landkreis angestrebt.
Landrat Bauer nahm im Gespräch auch Stellung zu den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, dass eine vorläufige Unterbringung vermeintlich ein Gefahrenpotential bietet. Es könne keiner garantieren, dass es keine Auffälligkeiten in der vorläufigen Unterbringung geben werde. Eine Security werde es nicht geben. Wenn es zu Auffälligkeiten in der Unterbringung kommen sollte, werde sich das Landratsamt um eine rechtsstaatliche Lösung bemühen.
In den weiteren Ausführungen machte Landrat Bauer deutlich, dass die weitaus schlechtere Alternative zur Unterbringung in der Lindenstraße die Unterbringung der Flüchtlinge in einer Halle der Gemeinde wäre. Dies sei nämlich die einzige Alternative, wenn das Landratsamt keine anderen Liegenschaften findet. Das wäre auch für ihn die denkbar schlechteste Lösung.
Nach Aussagen von Landrat Bauer auch in Abstimmung mit dem Brandschutz sei aktuell eine Unterbringung von max. 126 Personen in der geplanten Unterkunft in der Lindenstraße 1 möglich.
Dass die Gemeinde mit dem Landkreis einen Untermietvertrag vereinbart habe, nachdem in der Unterkunft auch Platz für 30 Personen zur Verfügung steht, die von der Gemeinde im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht werden können, sei eine Sondersituation und nicht selbstverständlich.
Nach derzeitigem Stand wird von einer maximalen Unterbringung 
a)    von 96 Personen durch den Landkreis im Rahmen der vorläufigen Unterbringung
b)    von 30 Personen durch die Gemeinde im Rahmen der Anschlussunterbringung 
ausgegangen.
Dennoch versicherte Landrat Bauer, dass, wie in anderen Gemeinden auch, versucht werde, die Einrichtung nach und nach zu belegen. Die Belegung der Unterkunft soll so gemeindeverträglich wie möglich gestaltet werden.
Klar zum Ausdruck brachte Landrat Bauer auch, mit welchen Folgen die Gemeinde Oberrot bei Aufrechterhaltung des Rechtsstreites nach derzeitiger Beschlusslage des Gemeinderates zu rechnen habe.
Der Landkreis werde in diesem Fall den Untermietvertrag kündigen.
Dann müsste die Gemeinde für die Anschlussunterbringung selbst eine Halle in der Gemeinde in Beschlag nehmen und/oder weitere Kapazitäten schaffen.
Bei diesem Punkt waren sich alle Anwesenden einig, dass dies eine schlechtere Lösungen für die Gemeinde Oberrot wäre.
Abschließend bestätigte Landrat Bauer, dass im Kreise aller 35 Landräte sowie in Gesprächen mit Abgeordneten und Verbänden auch seitens des Landkreises auf bestehende Probleme und Missstände in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen hingewiesen werde und eine Verbesserung der Situation für alle Beteiligte wünschenswert sei. Hier befindet sich auch der Landkreis im ständigen Austausch mit der Politik.
Landrat Bauer machte ebenfalls darauf aufmerksam, dass die Zahl der Wartenden an den Außengrenzen sowie die Zugänge an Flüchtlingen derzeit wieder deutlich ansteige. Daher gebe es auch keine Zusicherung, bei Bedarf ggfs. weitere Liegenschaften in der Gemeinde Oberrot anzumieten oder zu erwerben.
Letztendlich hat Landrat Bauer zum Ende des Gesprächs noch einmal seinen Appell an den Gemeinderat und die Bürger der Gemeinde Oberrot gerichtet, die schwierige Situation der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis gemeinsam konstruktiv anzugehen, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wenn Probleme auftauchen sollten.
„Die Unterbringung von Geflüchteten in unserem Landkreis ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Nur im Schulterschluss mit den Gemeinden können wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und Lösungen finden, auf die sich die Bürgerschaft, die Rathäuser und die Kreisverwaltung gleichermaßen einigen können“, sagt Landrat Gerhard Bauer.
Bürgermeister Keilhofer bedankte sich bei Herrn Landrat Bauer für das „wichtige und konstruktive Gespräch zum Wohle der Bürger in Oberrot und den ehrlichen und offenen Austausch mit dem Gemeinderat. Wir haben die Sorgen und Ängste offen angesprochen und nehmen diese ernst.“
Gez.  Gerhard Bauer, Landrat
Gez.  Peter Keilhofer, Bürgermeister