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Am 01. Mai 2025 trat das neue Namensrecht in Kraft. Es bringt wichtige Änderungen – sowohl für den Ehenamen als auch für den Kindernamen. Zur besseren Orientierung haben wir zwei Videos des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. hochgeladen, die die Neuerungen ausführlich erklären.
Klicken Sie auf die Links, um sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen: