Gemeinde Oberrot

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Ehenamen / Kindesnamen

Am 01. Mai 2025 trat das neue Namensrecht in Kraft. Es bringt wichtige Änderungen – sowohl für den Ehenamen als auch für den Kindernamen. Zur besseren Orientierung haben wir zwei Videos des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. hochgeladen, die die Neuerungen ausführlich erklären.

  • Ehenamen: In diesem Video erläutert der Fachverband die Änderungen im Ehenamenrecht. Erfahren Sie, wie Paare ab dem 01. Mai 2025 den gemeinsamen Familiennamen wählen können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.
  • Kindesnamen: Das zweite Video bietet umfassende Informationen zu den Änderungen beim Kindesnamen. Es zeigt auf, welche Möglichkeiten Eltern bei der Namenswahl für ihre Kinder ab dem 01. Mai 2025 haben und was dabei beachtet werden muss.

Klicken Sie auf die Links, um sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen:

Ehenamen

Kindesnamen

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