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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.

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Achtung: Waldbrandgefahr!


Der Waldbrandgefahrenindex im Landkreis Schwäbisch Hall liegt derzeit bei 3 und wird wohl in den kommenden Tagen bei anhaltender Hitze auf 4 erhöht.
 
Bei Waldbrandstufe 3 (mittlere Gefahr) sind offenes Feuer, Rauchen und das Grillen im und am Wald (in einem Abstand von 50 bis 100 Metern) gesetzlich verboten. Zudem dürfen öffentliche Grillplätze in oder nahe Waldgebieten nicht genutzt werden und gefährdungsträchtige Waldarbeiten sind untersagt.
 
Die wichtigsten Verbote und Regeln bei Stufe 3:
 
Feuer und Rauchen: Das Entzünden von Lagerfeuern oder Grillfeuern im Wald und in der Nähe ist strikt untersagt. Auch Rauchen ist in diesem Bereich ganzjährig oder ab mittlerer Waldbrandgefahr verboten.
 
Grillen: Öffentliche Grillplätze und Feuerstellen am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden. Das Grillen auf privaten, waldfernen Grundstücken bleibt in der Regel erlaubt, erfordert aber höchste Vorsicht.
 
Betreten und Befahren: Der Wald darf grundsätzlich noch betreten werden, jedoch sollte man auf den Wegen bleiben. Das Auto darf nicht im hohen, trockenen Gras abgestellt werden, da der heiße Auspuff (Katalysator) Brände auslösen kann.
 
Waldarbeiten: Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald (z. B. das Verbrennen von Reisig, Schweißen oder Sprengen) sind untersagt.
 
Waldsperrungen: Die zuständigen Forstbehörden können bei Stufe 3 bereits gefährdete Waldgebiete oder touristische Einrichtungen sperren.
 
Informieren Sie bei einem Brand umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 112
Gemeinsam können wir mit der Beachtung dieser Verhaltensregeln zu einer Gefahrenreduzierung beitragen.
Gemeindeverwaltung Oberrot