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Hinweise zur Geflügelpest

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet Geflügelhalter angesichts der aktuellen Situation um besondere Achtsamkeit und gibt wichtige Hinweise.
Die klassische Geflügelpest oder Vogelgrippe ist eine häufig tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Bei Hausgeflügel sind besonders Hühner und Puten betroffen. „Der aktuelle Herbstvogelzug stellt eine große Gefahr für die Ausbreitung der Geflügelpest dar, da insbesondere infiziertes Wassergeflügel bei der Weiterverbreitung des Virus eine große Rolle spielt“, erklärt Dr. Annekatrin Grimminger, Leiterin des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Wird das Virus, beispielsweise über Wildvogel-Kot an den Schuhen der Tierhalter, in eine Geflügelhaltung eingetragen, kann es zu einer Infektion des Hausgeflügels kommen.
Auch wenn es im Landkreis Schwäbisch Hall bislang noch keinen Nachweis der Vogelgrippe gibt, sollten Geflügelhalter unbedingt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Folgende Biosicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz vor einer möglichen Infektion:
· kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
· Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
. Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
· Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
· Füttern und Tränken von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
· Tränken möglichst mit Leitungswasser (keinesfalls Oberflächenwasser)
· betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
· nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
· bei vermehrt auftretenden Todesfällen ist der Tierarzt oder das Veterinäramt hinzuzuziehen

Auf die „Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken“ des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wird verwiesen:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Schwäbisch Hall weist ferner auf die seit langem für alle Geflügelhaltungen bestehende Registrierpflicht beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hin. Die Registrierpflicht gilt ab dem ersten gehaltenen Tier. Um Bußgeldverfahren zu vermeiden, sollten Geflügelhalter dies gegebenenfalls rasch nachholen.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Schwäbisch Hall beobachtet die Lage auch weiterhin aufmerksam und wird bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Für die ganze Bevölkerung gilt: Tote Wildvögel sollten auf keinen Fall angefasst, sondern dem Veterinäramt
telefonisch 07904/7007-3240 oder per Mail veterinaeramt@LRASHA.de gemeldet werden.
Weitere Informationen wie Hygieneregeln und Merkblätter sind auf der Website des Landkreises unter www.LRASHA.de/tiergesundheit verlinkt.