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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall informierte in einer Pressemitteilung, dass bis spätestens 19. Januar 2026 alle Fahrerlaubnisinhaber, die noch einen unbefristeten Kartenführerschein aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 besitzen, diesen gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Zu dieser Pressemitteilung wird ergänzt, dass Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines, diesen Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen müssen.
Unter serviceportal.lrasha.de/leistungsuebersicht/verkehr-ordnung/ueberblick-zulassung-fuehrerschein gibt es hierzu ein Merkblatt.
Die Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadtgebiete Schwäbisch Hall und Crailsheim werden gebeten, den Antrag direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder über den Postweg zu stellen. Zu finden ist der „Antrag auf Umstellung des Führerscheins“ auf dem Bürgerserviceportal des
Landratsamtes unter:
serviceportal.lrasha.de/leistungsuebersicht/verkehr-ordnung/ueberblick-zulassung-fuehrerschein