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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Den Vorsitz führte Bürgermeister Peter Keilhofer, Gemeinderat Klenk war entschuldigt. In der öffentlichen Sitzung wurde über nachfolgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschluss gefasst:
Sachstandsbericht verschiedene Bauleitplanungen
Der Gemeinderat wurde über die Sachstände und weitere zeitliche Planung des Bebauungsplanverfahren „Strietwiesen-Erweiterung XI“, den Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen, das Bebauungsplanverfahren „Steinäcker-Areal“, die Ergänzungssatzung „Ebersberg III“, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Glashofen“, „Marbächle II“ und das Bebauungsplanverfahren „Hirtenäcker, 2. Änderung“ in Kenntnis gesetzt. Weiter hat der Gemeinderat einstimmig (14 Ja-Stimmen) dem Abgrenzungsvorschlag des Kreisplanungsamtes zur Ergänzungssatzung „Ebersberg III“) zugestimmt.
Bürgerentscheid Strietwiesen XI, hier Bildung des Gemeindewahlausschusses
Im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Der Gemeinderat hat einstimmig (14 Ja-Stimmen) Vorschlag der Verwaltung für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses zugestimmt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: BM Keilhofer
Stellvertretender Vorsitzende: Frau Sabrina Porst
Beisitzer: GR Martin Klenk Stellvertreter: GR Achim Fritz
Beisitzer: GR Michael Wieland Stellvertreter GR Florian Vogel
Schriftführer/in: Frau Ardita Hoti Stellvertreterin: Frau Mirjam Stecher
Es ist vorgesehen, dass der Gemeindewahlausschuss auch das Ergebnis der Briefwahl ermittelt.
Kommunale Ferienbetreuung für Schulkinder ab 01.08.2026, Umsetzung § 8b Schulgesetz BW
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss einstimmig (13 Ja-Stimmen, bei einer Befangenheit):
1. Der Gemeinderat stimmt der gemeinsamen Betreuung von Schulkindern der
Gemeinden Oberrot und Fichtenberg ab 01.08.2026 zu.
2. Der Gemeinderat Oberrot stimmt für die Gemeinde Oberrot den folgenden Eckdaten zu:
3. Die kommunale Betreuung wird angeboten in den:
- Sommerferien (03.08. bis 14.08. und 31.08. bis 11.09.2026) 20 Tage
- Herbstferien (26.10. bis 30.10.2026) 5 Tage
4. Die Elternbeiträge betragen für eine Betreuung bis 13:00 Uhr 90 Euro/Woche und bis 15:30 Uhr 130 Euro/Woche. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Das Mittagessen ist nicht im Elternbeitrag enthalten und wird direkt über Meyer Menü abgerechnet.
5. Das Betreuungspersonal wird durch die AWO Schwäbisch Hall gestellt. Die Kosten hierfür tragen die Gemeinden Oberrot und Fichtenberg gemeinsam jeweils nach Inanspruchnahme pro Kind
6. Die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden.
Kommunale Ferienbetreuung für Schulkinder im Jahr 2026 - 1. Halbjahr
Der Gemeinderat fasst daraufhin folgenden Beschluss einstimmig (14 Ja-Stimmen):
1. Der Gemeinderat stimmt der Betreuung von Schulkindern in den
- Faschingsferien (16.02. bis 20.02.2026) 5 Tage
- Osterferien (30.03. bis 02.04.2026) 4 Tage zu. 2. Die Elternbeiträge betragen für die Faschingsferien für eine Betreuung bis 13:00 Uhr 90 Euro/Woche und bis 15:30 Uhr 130 Euro/Woche. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Das Mittagessen ist nicht im
Elternbeitrag enthalten und wird direkt über den Anbieter abgerechnet.
3. Die Elternbeiträge betragen für die Osterfieren für eine Betreuung bis 13:00 Uhr 72 Euro/Woche und bis 15:30 Uhr 100 Euro/Woche. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Das Mittagessen ist nicht im Elternbeitrag enthalten und wird direkt über den Anbieter abgerechnet.
4. Die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden.
Weitere Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 17. November 2025 erhalten Sie in den Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten. Diese stehen im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Oberrot (https://oberrot.ris-portal.de/) zur Verfügung.