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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Der Beschluss der Gemeinde Oberrot vom 21.03.2022 über die vereinfachte Umlegung „GV Dexelhof“,
Gemarkung Oberrot, Flur 1, Flurstücks-Nummern 654, 655, 655/1, 656, 657, 669, 682, 688, 689, 690, 692,
692/1, 700, 701, 702, 722, 783, 784, ist am 25.11.2025 unanfechtbar geworden.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen
Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke
bzw. Flurstücksteile ein.
Soweit im Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder
zugewiesenen Flurstücksteilen und Flurstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Flurstücksteile
werden Bestandteil des Flurstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Flurstück
erstrecken sich auf die zugewiesenen Flurstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauGB).
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Oberrot, den 4. Dezember 2025
Keilhofer
(Bürgermeister)