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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Limpurger Land - Bühlertal hat am 05.12.2025 folgende Beschlüsse zur Fortschreibung der Bodenrichtwerte 2025 und rückwirkenden Anpassung der steuerlichen Bodenrichtwerte 2022 gefasst:
1. Die städtebaulichen Bodenrichtwerte werden zum Stichtag 01.01.2025 entsprechend der Veröffentlichung vom 13.11.2025 im Portal „BORIS-BW“ unter dem Reiter „BORIS-BW“ (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) beschlossen.
2. Die rückwirkende partielle Anpassung von Bodenrichtwerten und Bodenrichtwertzonen im Rahmen der Grundlagenermittlung für die Festsetzung der Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022 (steuerliche Bodenrichtwerte) wird entsprechend der Veröffentlichung vom 13.11.2025 im Portal „BORIS-BW“ unter dem Reiter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de) beschlossen.
4. Die Einführung der Bodenrichtwertzone "Freiflächen-Photovoltaikanlage" als zusätzliche deckungsgleiche Bodenrichtwertzone im Außenbereich, gleichlautend in allen Mitgliedsgemeinden, mit einem Wert von 8,00 Euro/m² wird zum Stichtag 01.01.2022 rückwirkend bei den steuerlichen Bodenrichtwerten sowie zum Stichtag 01.01.2025 bei den städtebaulichen Bodenrichtwerten beschlossen.
Gaildorf, 19. Dezember 2025
gez. Geschäftsstelle Gutachterausschuss