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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald
Im Schwäbischen Wald können wieder Anträge für Kleinprojekte über das beliebte Förderprogramm
„Regionalbudget“ eingereicht werden.
Bedingungen und Fördersatz
Der Projektaufruf startete am 07. Januar 2026 und endet am 16. Februar 2026. Das Projekt darf erst nach
positiver Auswahl (voraussichtlich Mitte März 2026) begonnen werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss
das Projekt bis spätestens 30. November 2026 umgesetzt und bis 7. Dezember 2026 abgerechnet sein.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der
Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen
Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).
Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht
begonnen wurde. Sämtliche Kostenpositionen sind mit zwei Vergleichsangeboten nachzuweisen.
Voraussetzungen und Vorgehen
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzel-personen
gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Aktionsgruppe mit ihren 31 Mitgliedskommunen
umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im
Schwäbischen Wald leisten.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach
einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und für eine
Förderung ausgewählt.
Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie
das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage unter
www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur
Verfügung.
Finanzierung und Fördermittel
Die Fördermittel in Höhe von 150.000 € stammen aus Landesmitteln, welche das Land Baden-Württemberg zur
Verfügung stellt. Aus unserer Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr,
Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 16.666,66 € Eigenmittel hinzu. Somit können insgesamt
166.666,66 € Fördermittel für Kleinprojekte in der Förderkulisse eingesetzt werden.
Ansprechpartner:in und Kontakt
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur
Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.
Infobox:
Ansprechpartner:in Regionalbudget 2026
Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke
Telefon: 07192 - 213 270 // 07192 - 213 271
E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de // l.funke.leader@murrhardt.de
Website: www.leader-schwaebischerwald.de
Adresse für die Einreichung der Projektbewerbung:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Klosterhof 11
71540 Murrhardt
Die 31 Mitgliedsgemeinden der Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise.
Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg,
Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim.
Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen,
Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot.
Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld,
Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall.
Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.