Gemeinde Oberrot

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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.

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Informationen zum Winterdienst

Während sich die Kinder über die schönen Seiten des Winters freuen können, bedeutet er andererseits eine zusätzliche Gefahr
für alle Verkehrsteilnehmer.
Die Gemeinde Oberrot hat durch eine Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung die Pflicht zum Schneeräumen und zum
Bestreuen von Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die Straßenanlieger übertragen. Als Eigentümer oder
Besitzer eines Grundstücks, das an einer Straße liegt oder einen Zugang bzw. eine Zufahrt von einer Straße hat, gelten Sie als
Straßenanlieger. Damit sind zum Beispiel auch Mieter und Pächter Straßenanlieger. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe
Fläche verantwortlich, haben sie durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch Absprachen, sicherzustellen, dass die
Fläche geräumt bzw. gestreut wird. Ist kein Gehweg vorhanden, ist eine entsprechende Fläche am Rande der Fahrbahn in einer
Breite von 1,50 Meter zu räumen bzw. zu bestreuen.
Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt nach
diesem Zeitpunkt Schnee oder tritt die Eisglätte später auf, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen bzw. zu streuen. Die Pflicht endet
um 20.00 Uhr.
Wir bitten Sie, diese Hinweise in Ihrem eigenen Interesse zu beachten und umzusetzen!
Den vollständigen Satzungstext der Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde
www.oberrot.de unter Rathaus - Ortsrecht.
Auch die Gemeinde kommt ihrer Verpflichtung zum Räumen der Ortsstraßen nach besten Kräften nach. Vorrang haben die
Steilstrecken und die Busrouten. Schwierigkeiten im Winterdienst bereiten immer wieder parkende Autos am Fahrbahnrand.
Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge so ab, dass die Räumfahrzeuge gut durchkommen.
Die Mitarbeiter im Bauhof haben beim Winterdienst wahrlich keinen einfach Job. Sie können auch nicht überall gleichzeitig sein.
Dennoch – und darauf können Sie sich verlassen – sie versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles, um die
Beeinträchtigungen auf den Straßen durch den Winter zu verringern.