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Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Kostenfreie Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner

Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten
Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen
Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie
die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene
Kalenderjahr.
Erstmaliger Antrag – dann automatischer Bezug
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese
2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt,
kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber
geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese
kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.