Gemeinde Oberrot

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen
Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen,
Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform)
verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung
zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Oberrot, Rottalstraße 44, 74420 Oberrot
eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu
seinem Widerruf.