Hauptmenü
Navigation
Navigation

Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Landkreis. Auch im Jahr 2026 stellt das Land umfangreiche Fördermittel bereit, um insbesondere Haushalte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen beim Zugang zu angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Wohnraumförderstelle im Landratsamt berät zu den umfassenden Fördermöglichkeiten.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wir wollen, dass Menschen in allen Lebenslagen bezahlbaren und guten Wohnraum finden – ob in der Stadt oder auf dem Land. Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich bei unserer Wohnraumförderstelle im Landratsamt“, erklärt Landrat Gerhard Bauer.
Wichtige Programmpunkte im Überblick:
Im Fokus der Förderung stehen die Schaffung von Eigentum für Familien und Alleinerziehenden inklusive der Modernisierung und energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden in Verbindung mit der Basisförderung im Zuge eines Erwerbes oder Neubaus einer Immobilie, sowie der Bau neuer Mietwohnungen und die Begründung neuer Mietbindungen bei Bestandswohnungen.
Zinsverbilligte Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum
Zuwendungsempfänger können Haushalte sein, die das geförderte Objekt selbst nutzen möchten. Dazu zählen:
- Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Paare in auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft oder Alleinerziehende und mindestens ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind
- schwerbehinderte Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen.
Neben der Eigentumsfinanzierung BW Z15-Darlehen wird auch der Bau neuer Mietwohnungen und die Begründung neuer Mietbindungen bei Bestandswohnungen gefördert.
Neubauförderung von Mietwohnungen mit Mietpreisbindung
Gefördert wird neben dem Neubau auch der Erwerb neuen sozial gebundenen Mietwohnraums.
Schaffung durch Neubegründung von Mietwohnungen im Wohnungsbestand mit Mietpreisbindung
Gefördert wird die Bereitstellung vorhandener, freier Wohnungen für den sozial gebundenen Mietwohnraum.
Die geförderten Mietwohnungen sind ausschließlich für wohnberechtigte Haushalte vorgesehen.
Eine ausführliche Beratung zur Wohnraumförderung sowie Informationen und Antragsvordrucke erhalten Sie bei Herrn Schlesiger vom Amt für Wirtschaft, Kreisentwicklung, Klima und Energie im Landratsamt Schwäbisch Hall unter der Telefonnummer 0791 755-7223 oder wohnraumfoerderung(@)lrasha.de.