Gemeinde Oberrot

Seitenbereiche

Navigation

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.

Volltextsuche

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachung: Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes "Limpurger Land, 8. Änderung"

Der vom Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land am 08.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene Flächennutzungsplan "Limpurger Land, 8. Änderung" wurde dem Landratsamt Schwäbisch Hall auf Grund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Ablauf des 08.04.2026 tritt die Genehmigungsfiktion gem. § 6 Abs. 4 ein und damit gilt die Genehmigung des Flächennutzungsplans „Limpurger Land, 8. Änderung“ als erteilt.
Maßgebend ist der Flächennutzungsplan mit Begründung und Kartenteil in der Fassung vom 08.05.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jeder kann den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung bei den Bürgermeisterämtern Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB). Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Gaildorf, 17.04.2026