Gemeinde Oberrot

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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 3 Straßengesetz für Baden- Württemberg (StrG); Beabsichtigte Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche Einziehung des Flurstückes 29 der Gemeinde Oberrot, Gemarkung Hausen

Die Gemeinde Oberrot beabsichtigt als Straßenbaulastbehörde nach § 50 Absatz 3 Nr. 3 StrG in Oberrot, Gemarkung und Flur Hausen, das im beil. Lageplan gekennzeichnete Flurstück 29 (20 m²) der Gemarkung Hausen, Flur 0 zwischen den Flurstücken 24 und 24/1 zu entwidmen, da dieser Bereich keine weitere Erschließungsfunktion hat, somit für den Verkehr entbehrlich ist und als öffentlicher Weg nicht mehr benötigt wird.
Durch die beabsichtigte Einziehung verliert dieses Flurstück seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche und der Gemeingebrauch erlischt.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können gemäß § 7 StrG innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Oberrot, Rottalstraße 44, Hauptamt, Zimmer 12/13 vorgebracht werden.
Oberrot, den 23.04.2026
Gez.
Keilhofer, Bürgermeister