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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Bis spätestens 19. Januar 2027 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber, die noch einen unbefristeten Kartenführerschein aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 besitzen, ihren Führerschein gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen diesen Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen. Dies ist unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Das Ausstellungsjahr steht auf der Vorderseite der Führerscheinkarte unter der Ziffer 4a. Den entsprechenden Antrag kann jeder über die Homepage des Landratsamtes ausfüllen und drucken oder bei seinem zuständigen Bürgermeisteramt stellen. Hierfür sind ein gültiges Ausweisdokument, der umzutauschende aktuelle Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Zu finden sind der „Antrag auf Umstellung des Führerscheins in einen Führerschein nach neuem Recht“ sowie das zugehörige Merkblatt auf dem Bürgerserviceportal des Landratsamtes unter:
serviceportal.lrasha.de/leistungsuebersicht/verkehr-ordnung/ueberblick-zulassung-fuehrerschein
Der Antrag kann auch direkt an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall übersandt werden. Stellen Sie den Antrag selbst beim Landratsamt, müssen das Ausweisdokument und der Führerschein in einer beidseitigen Fotokopie beigefügt werden. Durch diese Möglichkeit erspart man sich den Gang auf das Bürgermeisteramt oder zur Führerscheinstelle. Der Antrag kann so bequem von zu Hause aus vorbereitet und eingereicht werden. Die auf dem Antrag erforderliche Unterschrift sollte in jedem Falle innerhalb des hierfür vorgesehenen Feldes erfolgen.
Das Landratsamt empfiehlt nachdrücklich, den Antrag bereits jetzt zu stellen, da ansonsten mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.