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Das Finanzamt informiert: Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025

Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026.
Für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins anfertigen, endet die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 am Freitag, den 31. Juli 2026. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärungen auf elektronischem Weg abzugeben. Nähere Informationen unter www.elster.de.
Wer die Erklärung nicht rechtzeitig einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist werden vom Finanzamt grundsätzlich abgelehnt. Das Finanzamt Schwäbisch Hall bittet von solchen Anträgen abzusehen.
Ihr Finanzamt Schwäbisch Hall