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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des Töpfermarktes in Ebersberg vom 31.7. bis 2.8.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises hat für den Zeitraum des Töpfermarktes in Ebersberg eine Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Vom 31. Juli bis 2. August 2026 gilt folgendes:
Die Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Ebersberg wird aus beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h beschränkt und es wird in der gesamten Ortsdurchfahrt ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet. Für Besucher sind Parkflächen außerhalb von öffentlichen Straßen zur Verfügung zu stellen. Der Besucherverkehr aus Richtung Schwäbisch Hall und Gaildorf wird in Oberrot durch Hinweisschilder an den Abzweigungen L 1050/K2609 und L 1050/K2610 über Glashofen nach Ebersberg geleitet.
Wir bitten um Beachtung.