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Die Inhalte werden von der Gemeindeverwaltung Oberrot gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Oberrot.
Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage gilt für die Tage im November folgende Regelung:
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an
Buß- und Bettag (18. November) von 3:00 bis 24:00 Uhr, an Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und am Totengedenktag (22. November) von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr verboten.
Am Totengedenktag sind darüber hinaus öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, ganztägig verboten. Um Beachtung wird gebeten.