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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften "Ebersberg III" in Ebersberg

Der Gemeinderat Oberrot hat am 20.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungssatzung "Ebersberg III" in Ebersberg einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung beschlossen, sowie am 20.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. 
Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 20.04.2026, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungssatzung ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnhauses. Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.
Die Entwürfe der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung werden mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Oberrot unter der Internetseite/Internetadresse https://www.oberrot.de/de/buerger/bauen-werte/bebauungsplaene/flaechennutzungsplan/im-verfahren

während der Dauer der nachfolgenden Frist 

von                                         30.04.2026

bis einschließlich                   01.06.2026 

veröffentlicht. 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

-       Artenschutz

Die Maßnahmen gemäß Artenschutzvorschriften sind zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zwingend umzusetzen und somit einer Abwägung nicht zugänglich. 

-       Ausgleichsmaßnahmen
Als Ausgleich für den zu erwartenden Eingriff in den Ergänzungsbereich 1 sind innerhalb des Geltungsbereiches 4 Obst- bzw. Laubbäume zu pflanzen. Als Ausgleich für den Ergänzungsbereich 2 ist 1 Obst- bzw Laubbaum zu pflanzen.

-       Landwirtschaft
Das Plangebiet grenzt an landwirtschaftlich geprägtes Gebiet an. Insofern sind ortsübliche Staub-, Geruchs- und Lärmemissionen, die bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der umliegenden Flächen entstehen, von den Personen im Plangebiet hinzunehmen. 

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Oberrot während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@oberrot.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Oberrot abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse der Gemeinde eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich. 

Oberrot, 23.04.2026