Gemeinde Oberrot

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Im Verfahren befindliche Bebauungspläne/Flächennutzungspläne

Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Windenergie Limpurger Land, 2. Änderung" der Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen

Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Windenergie Limpurger Land, 2. Änderung" der Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen
(Teilfortschreibung für Gaildorf gem. § 245e Abs. 1 BauGB)

Der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land hat am 22.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Windenergie Limpurger Land, 2. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 24.06.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Teilfortschreibung des sachlichen Flächennutzungsplanes umfasst nur einen Teil der Gemeindefläche von Gaildorf.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinden von Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen unter der Internetseite/Internetadresse
www.fichtenberg.de
www.gaildorf.de/de/Flaechennutzungsplan
www.oberrot.de
www.sulzbach-laufen.de
während der Dauer der nachfolgenden Frist von 15.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinden von Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
fichtenberg@fichtenberg.de
stadt@gaildorf.de
info@oberrot.de
info@sulzbach-laufen.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt der Gemeinden von Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet der oben genannten Internetadresse von Fichtenberg, Gaildorf, Oberrot und Sulzbach-Laufen eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und er Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Gaildorf, 11.07.2024

Bekanntmachungsnachweis (PDF)  
Schriftteil (PDF)  
Plan (PDF)  
Formblatt RPS Frühzeitige Beteiligung (PDF)  
Liste Träger öffentlicher Belange (PDF)