Hauptmenü
Navigation
Navigation
Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (sog. „Bau-Turbo“) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem der § 34 Abs. 3b BauGB sowie der neue § 36a BauGB eingeführt. Diese Vorschriften eröffnen den Gemeinden die Möglichkeit, im Wege besonderer planungsrechtlicher Erleichterungen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums vom Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB abzuweichen.
Informationen über das geplante Bauvorhaben:
Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit erdüberdeckter Tiefgarage in Oberrot, Glashofener Straße, Flst. 35.
Bekanntmachungsnachweis ( PDF)
Abgrenzungsplan (PDF)
Lageplan (PDF)