Gemeinde Oberrot

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Im Verfahren befindliche Bebauungspläne/Flächennutzungspläne/sonstige Bauleitplanungen

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit erdüberdeckter Tiefgarage, Glashofener Straße, Flst. 35; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 34 Abs. 3b BauGB

Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (sog. „Bau-Turbo“) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem der § 34 Abs. 3b BauGB sowie der neue § 36a BauGB eingeführt. Diese Vorschriften eröffnen den Gemeinden die Möglichkeit, im Wege besonderer planungsrechtlicher Erleichterungen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums vom Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB abzuweichen.
Informationen über das geplante Bauvorhaben:
Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit erdüberdeckter Tiefgarage in Oberrot, Glashofener Straße, Flst. 35.

Bekanntmachungsnachweis ( PDF)   
Abgrenzungsplan (PDF)   
Lageplan (PDF)