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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Steinäcker-Areal" in Oberrot im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat Oberrot hat am 20.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes "Steinäcker-Areal" in Oberrot einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 20.04.2026, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

Es handelt sich bei vorliegender Planung um eine Nachnutzung sowie Nachverdichtung einer teilweise brachliegenden und teilweise bebauten, aber ungenutzten Fläche innerhalb des Ortszentrums. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Oberrot  während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 30.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Artenschutz
Es handelt sich um eine Änderung innerhalb eines bestehenden Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren. Durch die geplante Änderung sind keine Auswirkungen auf den Artenschutz zu erwarten.
- Immissionsschutz
Bisher war im Plangebiet ein Gewerbegebiet zulässig. Mit vorliegender Änderung wird das Gewerbegebiet verkleinert und zusätzlich ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt. Durch die Festsetzung ist mit keiner Überschreitung der bisherigen Lärmrichtwerte zu rechnen.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Oberrot während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@oberrot.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Oberrot abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse https://www.oberrot.de/de/buerger/bauen-werte/bebauungsplaene/flaechennutzungsplan/im-verfahren eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Oberrot, 23.04.2026