Gemeinde Oberrot

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Sanierungsgebiet "Hausen II"

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberrot hat am 07.10.2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hausen II“ beschlossen. In diesem Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Die Satzung wurde am 24.10.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Welche Möglichkeiten für die Grundstückseigentümer bestehen, die ein Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes besitzen, entnehmen Sie bitte nachfolgendem Flyer:

Als Frist für die Durchführung der Sanierung wurde der 30.04.2030 festgelegt.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im nachstehenden Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom September 2019 abgegrenzten Flächen:

Im Rahmen der Veranstaltung am 04.11.2019 im Dorfgemeinschaftshaus Hausen wurde ausführlich über die Sanierung sowie auch die geplanten infrastrukturellen Maßnahmen insbesondere im Zuge der Ortsdurchfahrt informiert.